Normen und Regeln
Die Bemessung und die Herstellung der HLV-Pfähle erfolgen nach Eurocode 7 sowie DIN EN 12699 und nach den Empfehlungen des Arbeitskreises „Pfähle“ (EA-Pfähle). Die Durchmesser der gusseisernen Rohre betragen 118 und 170 mm. Weitere Angaben finden Sie in unserer Zulassung Z-34.25-203 HLV-Pfahl System Stump, die Sie auf unserer Website herunterladen können. Die Belastungen und Rohrdurchmesser sind auf die jeweiligen Bodenverhältnisse abzustimmen. Dabei beraten wir Sie gern.
Herstellungsverfahren
Der erste Rohrschuss wird, versehen mit einem Rammschuh oder einer Rammspitze, im bereits fertiggestellten Voraushub angesetzt und eingerammt. Der nächste Rohrschuss wird aufgenommen und in die konische Muffe des zuvor eingerammten Rohres eingesetzt. Durch den Rammvorgang entsteht eine starre, kraftschlüssige Verbindung. Der Pfahl wird auf die Endtiefe eingerammt, die aufgrund des Eindringwiderstandes festgestellt wird. Der Überstand wird auf die geplante Höhe abgetrennt. Das Reststück wird, versehen mit einem neuen Rammschuh, sogleich als Anfangsrohr des nächsten Pfahles angesetzt. Daher fällt bei der Pfahlherstellung kein Verschnitt an. Der Pfahlkopf wird je nach Erfordernis der Lastabtragung mit einer Druckverteilungsplatte und/ oder einer Zugbewehrung ausgebildet.