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Duktile Rammpfähle

Hochleistungsverdrängungspfahl mit allgemeiner Bauartgenehmigung

Der duktile Rammpfahl oder auch Hochleistungsverdrängungspfahl (HLV-Pfahl) ist ein kostengünstiger Fertigrammpfahl. Er kann als Tiefgründungselement für Bauwerke aller Art eingesetzt werden. Durch die volle Bodenverdrängung wird der Baugrund bei Verwendung des HLV-Pfahls verbessert und es entfällt eine Förderung von Bodenmaterial. Das spart Transport- und Entsorgungskosten.

Der HLV-Pfahl überzeugt durch seine geringe Herstellungszeit und den vergleichsweise geringen Geräte- und Platzbedarf. Für das Pfahlsystem, bestehend aus gusseisernen Rohren, liegt eine allgemeine Bauartgenehmigung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) vor.

Anwendungen

HLV-Pfähle sind als Tiefgründungselemente vor allem zur Gründung von kleinen und mittelgroßen Gebäuden einsetzbar.

Einsatzbeispiele sind:

  • Hallen
  • Industriegebäude
  • Strom- und Mobilfunkmasten
  • Rohrleitungen
     

Gerne beraten wir Sie über die individuellen Einsatzmöglichkeiten des HLV-Pfahls.

Vorteile

Das Pfahlsystem eignet sich besonders gut bei kleineren bis mittelgroßen Projekten, wo Lärmemissionen aufgrund der Kopframmung keine entscheidende Rolle spielen.

  • Sehr hohe Tagesleistung und damit schneller Baufortschritt
  • Kostengünstiger Rammpfahl
  • Vergleichsweise geringer Geräte- und Platzbedarf
  • Volle Bodenverdrängung, kein Transport von Bodenaushub
  • Erhöhung der Tragfähigkeit durch Mantelverpressung möglich
  • Ausführung als Druck- und/oder Zugpfahl
  • Schrägpfähle möglich
  • Zuverlässig und erprobt mit eigener allgemeiner Bauartgenehmigung
  • Flexibel einsetzbar, auch unter beengten Platzverhältnissen
  • Rohre können verlängert werden, dadurch sehr große Pfahllängen möglich

 

Umweltfreundliches Verfahren

Duktiles Gusseisen ist ein Werkstoff, der beliebig oft wiederverwertet werden kann, denn das Material ist zu 100 % recyclebar. Durch die volle Bodenverdrängung wird der Baugrund verbessert und es entfällt eine Förderung von Bodenmaterial. Das spart Transporte und damit CO2. Der HLV-Pfahl hat sich insbesondere bei Bauvorhaben an kontaminierten Standorten bewährt.

Grundlagen

Normen und Regeln

Die Bemessung und die Herstellung der HLV-Pfähle erfolgen nach Eurocode 7 sowie DIN EN 12699 und nach den Empfehlungen des Arbeitskreises „Pfähle“ (EA-Pfähle). Die Durchmesser der gusseisernen Rohre betragen 118 und 170 mm. Weitere Angaben finden Sie in unserer Zulassung Z-34.25-203 HLV-Pfahl System Stump, die Sie auf unserer Website herunterladen können. Die Belastungen und Rohrdurchmesser sind auf die jeweiligen Bodenverhältnisse abzustimmen. Dabei beraten wir Sie gern.

Herstellungsverfahren

Der erste Rohrschuss wird, versehen mit einem Rammschuh oder einer Rammspitze, im bereits fertiggestellten Voraushub angesetzt und eingerammt. Der nächste Rohrschuss wird aufgenommen und in die konische Muffe des zuvor eingerammten Rohres eingesetzt. Durch den Rammvorgang entsteht eine starre, kraftschlüssige Verbindung. Der Pfahl wird auf die Endtiefe eingerammt, die aufgrund des Eindringwiderstandes festgestellt wird. Der Überstand wird auf die geplante Höhe abgetrennt. Das Reststück wird, versehen mit einem neuen Rammschuh, sogleich als Anfangsrohr des nächsten Pfahles angesetzt. Daher fällt bei der Pfahlherstellung kein Verschnitt an. Der Pfahlkopf wird je nach Erfordernis der Lastabtragung mit einer Druckverteilungsplatte und/ oder einer Zugbewehrung ausgebildet.

Flexibel einsetzbar

Die geringe Masse der zu rammenden Pfahlrohre ermöglicht die Pfahlherstellung mit einem leichten, wendigen Hydraulikbagger mit hydraulischem Schnellschlaghammer. Daher können die Pfahlfundierungen auch bei sehr beengten und schwierigen Platzverhältnissen hergestellt werden. Dies ermöglicht die schonende, nahezu erschütterungsfreie Einbringung der Pfähle in den Baugrund auch in unmittelbarer Nähe bestehender Gebäude. Ein Pfahlachsabstand von ca. 40 cm vom Bestand kann eingehalten werden.

Qualitätssicherung

Zur Qualitätssicherung bei der Bauausführung sind die Anforderungen der europäischen und nationalen Normen zu beachten. Die Bemessung und die Herstellung der HLV-Pfähle erfolgen nach Eurocode 7 sowie DIN EN 12 699, unserer allgemeinen Bauartgenehmigung des DIBt und nach den Empfehlungen des Arbeitskreises „Pfähle“ (EA-Pfähle). Die Eigenüberwachung und Dokumentation der Bauausführung sind in den Herstellungsnormen geregelt.

Die Ausführung von HLV-Pfählen erfordert eine auf die Anforderungen der jeweiligen Maßnahme individuell abgestimmte Verfahrensanweisung.

Eine hohe Ausführungsqualität gewährleisten wir durch:

  • Individuell abgestimmte Verfahrensanweisungen
  • Einhaltung der Anforderungen aus DIN EN 12 699, Eurocode 7 und EA-Pfähle
  • Einhaltung der Anforderungen aus der allgemeinen Bauartgenehmigung
  • Klare Prozesse über unser Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN 9001:2015
  • Statische oder dynamische Pfahlprobebelastungen
  • Erschütterungsmessungen
     

Ausführungsvarianten

Verpresste Verdrängungspfähle

Vor allem in nicht bindigen Böden ist eine Mantelverpressung zur Erhöhung der äußeren Tragfähigkeit erforderlich. Während der Rammung wird durch das Pfahlrohr Betonmörtel eingepresst, der über einen Rammschuh mit größerem Durchmesser den Ringraum ausfüllt. Dabei erfolgt zusätzlich zu der Bodenverdichtung eine innige Verzahnung mit dem Baugrund. Besonders in sandigen und kiesigen Böden können damit Mantelreibungswerte bis 200 kN/m² erreicht werden.

Schrägpfähle

Schrägpfähle können bis zu einer Neigung von 45 Grad bzw. bei mantelverpressten Pfählen bis 5 Grad Neigung hergestellt werden.