Normen und Regeln
Die Bemessung der Bohrpfahlwände erfolgt nach DIN EN 1536 und den Empfehlungen des Arbeitskreises „Baugruben“ (EAB). Übliche Durchmesser sind 60 bis 150 cm, übliche Tiefen reichen von 20 bis 25 m.
Herstellung
Die Herstellung beginnt an der Geländeoberfläche im Verlauf der Verbaulinie mit dem Anlegen einer Bohrschablone aus Beton. Je nach Standfestigkeit des Baugrunds werden dann im Drehbohrverfahren verrohrte oder unverrohrte Bohrungen abgeteuft.
Bei anstehendem Grundwasser wird mit Wasserauflast gebohrt, um einen Grundbruch durch den Wasserdruck des Grundwassers zu verhindern.
Nach dem Erreichen der geplanten Endtiefe wird ein Bewehrungskorb eingestellt. Anschließend erfolgt das Betonieren im Kontraktorverfahren. Ein Betonierrohr (Schüttrohr) wird in das Bohrloch bis an den Pfahlfuß geführt. Der Beton tritt unten am Betonierrohr aus und schiebt Wasser und Schlamm nach oben, der laufend abgesaugt und recycelt werden. Es wird somit von unten nach oben betoniert.
Rückverankerte Bohrpfahlwand
Bei größeren Aushubtiefen wird die Bohrpfahlwand rückverankert, um Kopfverformungen und Pfahldurchmesser zu reduzieren. Die Herstellung der Anker kann sowohl dauerhaft im Boden verbleibend als auch ausbaubar, teilweise oder vollständig, für die rückverankerte Bohrpfahlwand erfolgen. Als führender Anbieter von Verpressankern bietet unser Unternehmen unterschiedliche Ankersysteme aus einer Hand und damit immer die für das Bauprojekt des Auftraggebers technisch und wirtschaftlich optimale Lösung. Durch den Einsatz von Ankern, Gurtungen oder Aussteifungen werden die Bohrpfahlwände bei großen Tiefen wirtschaftlich dimensioniert. Bei besonders tiefen Baugruben wird die Bohrpfahlwand mit mehreren Ankerlagen gesichert.