Normen und Regeln
Die Bemessung und Herstellung von Schlitzwänden erfolgen nach DIN EN 1538 sowie den Empfehlungen des Arbeitskreises „Baugruben“ (EAB). Der Nachweis zur Standsicherheit des offenen Schlitzes erfolgt nach DIN 4126.
Herstellung
Mit dem Ausheben des Bodens im Greiferverfahren bei gleichzeitiger Füllung von Stützflüssigkeit (Bentonit-Suspension) wird ein rechteckiger Schlitz im Boden hergestellt. Der Aushub erfolgt abschnittsweise mit Seilbagger und Schlitzwandgreifer. Vorab hergestellte Leitwände entlang der Schlitzwandtrasse dienen dem Greifer als Führung.
In weiteren Arbeitsschritten wird die Suspension regeneriert, die Bewehrung und ein Abschalelement zum Folgeelement eingebaut und Beton im Kontraktorverfahren (von unten nach oben) eingebracht. Mit der Aneinanderreihung einzelner Elemente entsteht so unter Verwendung spezieller Fugenprofile eine technisch dichte Wand nach statischer Erkenntnis.
Typische Schlitzwanddicken liegen zwischen 0,45 m und 2,0 m – bei üblichen Tiefen zwischen 20 m bis 40 m. Sie sind jeweils abhängig vom eingesetzten Greifertyp. Ab Tiefen von 40 m kann auch mit Schlitzwandfräsen gearbeitet werden.
Energieschlitzwand
Die Bewehrungskörbe der Schlitzwände können mit PE-Rohren als Zirkulationsleitungen bestückt werden. Somit kann die Schlitzwand als erdberührter Massivabsorber thermisch aktiviert werden. Da viele verschiedene Aspekte bei der Planung und Ausführung die Wirtschaftlichkeit der Energieschlitzwand beeinflussen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Planer der Energieanlage und der Ausführung erforderlich.